Stifter werden

Sind Sie mit den Zielen oder mit einem Arbeitsbereich in der Evangelischen Jugendarbeit in Württemberg verbunden? Oder haben Sie vielleicht selbst einmal von der Arbeit des EJW profitiert? Helfen Sie der EJW-Stiftung, „der Jugend Zukunft zu stiften“ und stellen Sie finanzielle Mittel in Form von Stiftungsgelder zur Verfügung.

Ihr Vermögen, Ihr Wunsch, Ihre Stiftung.
Die unterschiedlichen Möglichkeiten des Stiftens – Sie haben die Wahl. 

Das Stiftungsrecht, dem auch die EJW-Stiftung Jugend•Bibel•Bildung unterliegt, bietet mehrere Möglichkeiten an, wie monetäre oder auch Sach-Vermögenswerte in eine Stiftung eingebracht werden können. Je nach Art und Größe Ihres Vermögens sowie nach Ihren persönlichen Überlegungen haben Sie die Wahl aus mehreren Stiftungsarten bzw. Zuwendungen:

  • Die Zustiftung erhöht den Vermögensstock der Stiftung. Durch die Erhöhung des Vermögens der Stiftung trägt der „Zustifter“ zu weiteren Erträgen aus dem Stiftungsvermögen bei. Diese Erträge fließen dann dem Stiftungszweck zu.
  • Eine zweckgebundene Zustiftung (sog. Stiftungsfonds bzw. Namensstiftung) erhöht ebenfalls den Vermögensstock der Stiftung. Die Stiftung verpflichtet sich in diesem Fall jedoch, den spezifischen Verwendungszweck des „Zustifters“ zu beachten. Dabei kann auch vereinbart werden, dass über diesen Vermögensteil mit einem zu wählenden „Stiftungsnamen“ gesondert informiert wird.
    Im Jahr 2019 wurde entsprechend innerhalb der EJW-Stiftung der Stiftungsfonds „Posaunenarbeit im EJW“ durch Zustiftung eingerichtet. Der Stiftungsfonds „Posaunenarbeit im EJW“ ist spezifisch auf „die Finanzierung von Personal-Stellen in der Posaunenarbeit und der Unterstützung zukunftsweisender Projekte in der Posaunenarbeit“ im EJW ausgerichtet und steht für weitere Zustiftungen offen.
    Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist darüber hinaus auch im Bereich des EJW-Weltdienstes denkbar oder in Arbeitsbereichen wie der Arbeit mit Kindern oder der EK-Sportarbeit.
  • Bei einer Treuhandstiftung überträgt der Stifter das Stiftungsvermögen (zweckgebunden oder nicht zweckgebunden) dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Treuhandstiftung verwaltet. Das Treuhandvermögen kann aber auch zweckgebunden sein.
    Die EJW-Stiftung übernimmt die Treuhandschaft für Stiftungen ab einem Stiftungsvolumen von 200.000 EUR. Weiter ist uns satzungsmäßig vorgeschrieben, dass der gewünschte Stiftungszweck der Treuhandstiftung vom Stiftungszweck der EJW-Stiftung abgedeckt ist.

Ihre Fragen an die EJW-Stiftung.
Wir beraten Sie gerne persönlich.

Haben Sie weitere Fragen zur Arbeit der EJW-Stiftung? Möchten Sie Ihren Nachlass ordnen oder eine Stiftung als Erbe einsetzen? Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Namensstiftung oder eine Treuhandstiftung zu errichten?

In der Informationsbroschüre zur EJW-Stiftung haben wir einige Fragen rund um das EJW und die EJW-Stiftung zusammengestellt. Mit dem Zeichnungsbrief am Ende des Heftes können Sie bequem und unbürokratisch Zustifterin oder Zustifter werden. 

Gerne informieren wir Sie persönlich und beraten Sie, welche Form der Beteiligung an der EJW-Stiftung Ihren Wünschen und Möglichkeiten am besten entspricht. Kontaktieren Sie hierzu Walter Löffler, Vorsitzender des Vorstands, oder Friedemann Berner, stellv. Vorsitzender.

 

Ihre Ansprechpartner:

Edgar Kaemper

Kaemper, Edgar

Vorsitzender des Vorstands der EJW-Stiftung Jugend•Bibel•Bildung

Friedemann Berner

Berner, Friedemann

Geschäftsführer des EJW

Landesleitung
Spenden
Flagge zeigen, Position beziehen, Standpunkte vertreten

Die EJW-Stiftung Jugend•Bibel•Bildung ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie fördert insbesondere die Arbeit des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg (EJW). Die Vision der Stiftung ist, dass junge Menschen konkret erleben, wie sie ihre Zukunft gestalten, ihren Glauben praktisch leben und für ihre Werte eintreten können.


Das Evangelische Jugendwerk Württemberg (EJW) gehört zu: