(1) Der JRA berät und erarbeitet Vorschläge und Empfehlungen, insbesondere über:
a) anfallende berufsständische Fragen
b) Aus-, Fort- und Weiterbildungsfragen
c) Übergänge in andere Berufszweige
d) Veranstaltungen der Landesstelle für Jugendreferentinnen und Jugendreferenten
Zu den Aufgaben des JRA gehören ferner:
e) Beratung und Unterstützung der Referentinnen und Referenten des Werks- und Personalbereichs
f) Beobachtungen von Tendenzen
g) Bearbeitung von Aufträgen der Organe des EJW
h) Vorschlagsrecht an den Vorstand für die Delegierung von Vertreterinnen und Vertretern in andere Gremien.
aus der Ordnung für den JRA-Ausschuss (§ 3)
Evangelisches Jugendwerk in Württemberg
Haeberlinstraße 1-3
70563 Stuttgart
Fon 07 11/97 81-0
Montag-Donnerstag:
9:00-12:30 Uhr / 13:15-16:00 Uhr
Freitag:
9:00-12:30 Uhr
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Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) bietet als Landesstelle sinnstiftende Angebote, Veranstaltungen und Dienstleistungen für Jugendwerke in Orten und Bezirken, aber auch für Kinder, Jugendliche, Konfirmanden, junge Erwachsene, Erwachsene und Familien. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) ist die Zentrale für die evangelische Jugendarbeit in Württemberg und arbeitet selbstständig im Auftrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
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