Recht wichtig

Haftungsausschluss

Bei den auf dieser Seite aufrufbaren Textbeiträgen handelt es sich nicht um Rechtsdienstleistungen, sondern um Darstellungen und Erörterungen von Rechtsfragen, die an die Allgemeinheit und speziell an engagierte Mitarbeitende der evangelischen Jugendarbeit in Württemberg gerichtete sind, vgl. § 2 RDG. Die Inhalte der Textbeiträge wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, erheben jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben und Rechtsmeinungen, insbesondere auch nicht auf Aktualität der zitierten Gesetzestexte und Gerichtsurteile. Somit können weder das EJW noch die Autoren die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte übernehmen. Dasselbe gilt für sonstige Rechtsauskünfte des EJW, die wir grundsätzlich auf schriftlichem Wege erbitten. Telefonische Rechtsauskünfte sollten nur ausnahmsweise und allenfalls von spezialisierten Stellen eingeholt werden, bei denen sichergestellt ist, dass eine hohe, sofort abrufbare Kompetenz für den spezifischen Fall gegeben ist und die einen solchen Service anbieten.Für eine qualifizierte und verbindliche Rechtsberatung ist in aller Regel die (allerdings kostenpflichtige) Inanspruchnahme einer Rechtsanwaltskanzlei unentbehrlich.

 

 

Keine Auswirkung auf Vertrag zur Lied-Text-Veröffentlichung
Kreis der Berechtigten erweitert - CVJMs bereits erfasst
Von:  Friedemann Berner Rechtsfragen

Transparenzregister für Vereine

Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlags an Vereine
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen, Ordnungen & Satzungen

FAQ zur neuen Bezirksrahmenordnung BRO

Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeskirche
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Bezahlte Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit

Erweiterung des § 29 KAO ab 1. Juli 2020
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Künstlersozialversicherung

Die Relevanz der Künstlersozialabgabe in der evangelischen Jugendarbeit
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Baden und Schwimmen mit der Jugendgruppe

Gerade in den Sommermonaten werden wir regelmäßig gefragt, was denn speziell bei Jugendaktionen im Wasser zu beachten sei, also sowohl beim Freibadbesuch mit der Jugendgruppe als auch bei Sommerfreizeiten am Meer oder sonstigen Gewässern. Hinweis: Baden und Schwimmen mit Jugendgruppen ist in Pandemiezeiten natürlich nur möglich, sofern dies die jeweiligen Verordnungen zulassen.
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Das neue Pauschalreiserecht seit Juli 2018

Feuertaufe durch Corona
Eine Einführung
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Datenschutz in der Jugendarbeit und Messengerdienste

Alternativen zu WhatsApp nutzen
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Rundfunkbeitrag - Änderungen seit 2017

Erneut gibt es Änderungen im Rundfunkgebührenrecht, zum Januar 2017 trat der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RÄStV) in Kraft, dessen Artikel 4 den seit dem 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder ein weiteres Mal geändert („feinjustiert“) hat. Wir fassen die Rechtslage und die letzten Änderungen zusammen, soweit sie für die Träger der Jugendarbeit von Belang sind.
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Urheberrecht 2015 - Lieder kopieren und projizieren

Gesamtvertrag zwischen EKD und VG Musikedition wurde neu gefasst.
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Pressefreiheit und kirchliche Jugendarbeit

Wenn die Presse auftaucht oder der Bildreporter auf der Korsikafreizeit
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Freistellung - der frühere Sonderurlaub

Das Freistellungsgesetz - Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Bildrechte

oder Der Pfarrer in der Unterhose
Lebensmittelinfektionen sollen bei Vereinsfesten, Freizeiten usw. vermieden werden. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) stärkt unter anderem die Mitwirkung und Eigenverantwortung der Organisation, Veranstalter und Mitarbeitenden. Nicht zuletzt ermächtigt das IfSG im Fall einer Pandemie die örtlichen Gesundheitsämter, gewisse Grundrechte durch Schutzmaßnahmen einzugrenzen. Die Behörden dürfen somit Veranstaltungen und Versammlungen verbieten sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Schulen, Kindergärten, Heime oder Badeanstalten schließen. Die Corona-Pandemie hat uns schmerzlich gezeigt, dass dies auch umgesetzt wird.
Die Möglichkeit, über den EJW-Rahmenvertrag Lied-, Film- oder Kopie-Lizenzen zu erwerben, besteht leider nicht mehr, die CCLI hat den entsprechenden Vertrag gekündigt (Altverträge laufen noch bis März 2020).
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Anzeigepflicht von(Straßen-)Sammlungen

Kreislaufwirtschaftsgesetz und Anzeige- und Erlaubnisverordnung
Von:  Alexander Strobel / Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Aus GEZ wurde Beitragsservice - Änderungen zum 1.1.2013

Bereits zum 1. Januar 2013 wurde für den Rundfunkbeitrag die sogenannte "Haushaltsabgabe" eingeführt. Das hat auch in unseren Einrichtungen, Freizeitheimen, Gemeindehäuser und Kirchen unterschiedliche, zum Teil gravierende Konsequenzen.
Von:  Wolfgang Wilka Rechtsfragen

Urheberrechtsfragen in unserer Jugendarbeit

Rahmenverträge der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit Verwertungsgesellschaften
Von:  Wolfgang Wilka Rechtsfragen

Satzungen für Posaunenchöre

Rahmenordnung für die Bildung von Kirchengemeindevereinen
Von:  Peter L. Schmidt Rechtsfragen

Datenschutz im EJW - Stand bis 24.5.2018

Es ist Ihnen grundsätzlich frei gestellt, welche Daten Sie uns mitteilen möchten. Sofern diese Daten zur Abwicklung eines Rechtsgeschäftes oder eines behördlichen Vorganges notwendig sind, müssen Sie die Angaben natürlich machen.
Von:  Wolfgang Wilka Rechtsfragen

Satzungen für örtliche Jugendwerke

Rahmenordnungen bzw. Beispiele für die Bildung von örtlichen Jugendwerken in den Kirchengemeinden der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Konkreter Kostenersatz oder pauschale Entschädigung - die Unterschiede
Von:  Wolfgang Wilka Rechtsfragen

Rauchen in Einrichtungen der Jugendarbeit

Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. gibt zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V. eine Handreichung zur Umsetzung des Nichtrauchergesetzes Baden-Württemberg heraus.
Von:  Wolfgang Wilka Rechtsfragen

Schutzauftrag in der Jugendarbeit nach SGB VIII

Richtlinien und Regelungen des Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung der Kindeswohlgefährdungen nach §§ 8a und 72a SGB VIII (KJHG)
Um was es eigentlich geht
Seit dem 13.12.2014 ist es bei Gemeinde- und Vereinsfesten komplizierter: Selbstgebackenes, Selbstgebratenes und Selbstgekochtes muss dann womöglich mit einem Hinweis auf allergieauslösende Inhaltsstoffe gekennzeichnet werden. Fakten und Unklarheiten sollen nachstehend dargestellt werden:
Spätestens 2015 müssen Räume der Jugendarbeit, in denen (auch) übernachtet wird, mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Ansprechpartner:

Peter L. Schmidt

Schmidt, Peter L.

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Evangelisches Jugendwerk in Württemberg
Haeberlinstraße 1-3
70563 Stuttgart
Fon 07 11/97 81-0


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9:00-12:30 Uhr / 13:15-16:00 Uhr
Freitag:
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