Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg möchte durch seine Angebote Begegnungen schaffen. Damit möglichst jeder die Möglichkeit hat, die Angebote auch anzunehmen, gibt es verschiedene Fördertöpfe für finanziell schwächer Gestellte. Fragen Sie gerne auch bei uns an.

Der Landesjugendplan

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter von 6 bis 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien an Freizeitmaßnahmen werden Zuschüsse gewährt. Die Freizeit muss dabei mindestens 5 Tage dauern, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemessen pädagogisch betreut, verpflegt und untergebracht werden. Familienfreizeiten sind nicht förderfähig.

Die Anträge können hier gestellt werden.

 

 

Das Bildungspaket

Das Bildungspaket gilt für alle Familien, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Die Abrechnung der Leistungen ist einfach und unbürokratisch.

 

 

EJW Sozialfonds - keiner soll übersehen werden

Was ist der EJW-Sozialfonds:

Der Sozialfonds besteht aus gezielt für den Sozialfonds gesammelten Spenden des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Er ist für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familien und Mitarbeitende aus finanziell schwachem Umfeld oder in extremen Belastungssituationen. Ihnen soll ermöglicht werden, durch günstigere Teilnahmebeiträge bei Freizeiten und Seminaren teilnehmen zu können.

Sie möchten den Sozialfonds unterstützen?
Dann können Sie das entweder ganz einfach hier gleich online Spenden oder Sie überweisen Ihre Spende auf das EJW-Spendenkonto mit dem Verwendungszweck Sozialfonds.

Spendenkonto EJW:
Evangelische Bank
IBAN: DE24 5206 0410 0400 4054 85
BIC: GENODEF1EK1

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Sie haben Bedarf an einer Förderung?

Förderbedingungen:

  • Eine Fördermöglichkeit ist gegeben bei Freizeiten und Bildungsangebote des EJW für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre sowie für Familienfreizeiten.
  • Der Wohnort muss sich innerhalb der Evangelischen Landeskirche Württemberg befinden.
  • Das gesamte monatliche Bruttoeinkommen darf den ausgewählten Satz nicht überschreiten. Bei einem schwankenden Einkommen wird der Durchschnitt der letzten 6 Monate gerechnet. Die Einkommensgrenzen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular
  • Es kann pro Antragstellenden bis zu zwei Maßnahmen im Kalenderjahr bezuschusst werden.
  • In besonderen Härtefällen entscheidet die Bereichsleitung Häuser, Freizeiten und Innenorganisation des EJW über eine Förderung über die geltenden Bedingungen hinaus.
  • Auf einen Zuschuss aus dem EJW-Sozialfond besteht kein Rechtsanspruch.
  • Eine Bezuschussung liegt im grundsätzlichen Ermessen des EJW und ist abhängig von dem Vorhandensein entsprechender Spendenmittel.

Zuschusshöhe:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt nach Abzug aller sonstigen Zuschüsse (Landesjugendplanmittel, Arbeitsagentur, kirchliche/ diakonische Einrichtungen, etc.) max. 50% der restlichen Kosten.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt nicht mehr als 150 Euro pro Person.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Bildungsmaßnahmen nicht mehr als 10 Euro/Person und Tag.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Jens König
Telefon: 0711 9781-320
E-Mail: jens.koenig@ejwue.de

Fragen zu Zuschüssen:

Claudia Mößner

Mößner, Claudia

Sachbearbeitung

Fragen zum EJW-Sozialfonds:

Jens König

König, Jens

Sachbearbeitung

Teamleiter EJW-Reisen / Innenorganisation
Spenden

Evangelisches Jugendwerk in Württemberg
Haeberlinstraße 1-3
70563 Stuttgart
Fon 07 11/97 81-0


Zur Anfahrtsbeschreibung

Montag-Donnerstag:
9:00-12:30 Uhr / 13:15-16:00 Uhr
Freitag:
9:00-12:30 Uhr


Kontaktieren Sie uns gerne auch direkt:

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Wir unterstützen das EJW

Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) bietet als Landesstelle sinnstiftende Angebote, Veranstaltungen und Dienstleistungen für Jugendwerke in Orten und Bezirken, aber auch für Kinder, Jugendliche, Konfirmanden, junge Erwachsene, Erwachsene und Familien. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) ist die Zentrale für die evangelische Jugendarbeit in Württemberg und arbeitet selbstständig im Auftrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.


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