Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg möchte durch seine Angebote Begegnungen schaffen. Damit möglichst jeder die Möglichkeit hat, die Angebote auch anzunehmen, gibt es verschiedene Fördertöpfe für finanziell schwächer Gestellte. Fragen Sie gerne auch bei uns an.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter von 6 bis 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien an Freizeitmaßnahmen werden Zuschüsse gewährt. Die Freizeit muss dabei mindestens 5 Tage dauern, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemessen pädagogisch betreut, verpflegt und untergebracht werden. Familienfreizeiten sind nicht förderfähig.
Die Anträge können hier gestellt werden.
Das Bildungspaket gilt für alle Familien, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Die Abrechnung der Leistungen ist einfach und unbürokratisch.
Was ist der EJW-Sozialfonds:
Der Sozialfonds besteht aus gezielt für den Sozialfonds gesammelten Spenden des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Er ist für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familien und Mitarbeitende aus finanziell schwachem Umfeld oder in extremen Belastungssituationen. Ihnen soll ermöglicht werden, durch günstigere Teilnahmebeiträge bei Freizeiten und Seminaren teilnehmen zu können.
Sie möchten den Sozialfonds unterstützen?
Dann können Sie das entweder ganz einfach hier gleich online Spenden oder Sie überweisen Ihre Spende auf das EJW-Spendenkonto mit dem Verwendungszweck Sozialfonds.
Spendenkonto EJW:
Evangelische Bank
IBAN: DE24 5206 0410 0400 4054 85
BIC: GENODEF1EK1
Sie haben Bedarf an einer Förderung?
Förderbedingungen:
Zuschusshöhe:
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Jens König
Telefon: 0711 9781-320
E-Mail: jens.koenig@ejwue.de